Betriebskosten sind gemäß § 27 II. BV „die Kosten, die (…) durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes (…) und des Grundstücks laufend entstehen.“ Die Umlage der Betriebskosten auf die Hausbewohner wird in unseren Dauernutzungsverträgen von vornherein vereinbart. Die Betriebskosten werden in einer einmal jährlich zu erstellenden Betriebskostenabrechnung von der Genossenschaft gegenüber den Mietern abgerechnet, in der Regel im Frühjahr eines jeden Jahres für das  vorhergehende Kalenderjahr. Betriebskosten sind z.B. Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und andere Kostenarten laut Betriebskostenverordnung.

Die bauliche Veränderung der angemieteten Wohnung bzw. von Balkonen/Terrassen oder auch Gewerbeflächen bzw. Garagen können Ein-/An- oder Umbauten sein. Als Faustregel gilt: Alles, was der Mieter baulich an der angemieteten Wohnung, Gewerbefläche oder Garage ändern möchte, muss schriftlich bei der Genossenschaft beantragt und schriftlich von der Genossenschaft genehmigt werden, wenn es dadurch zu Eingriffen in die Bausubstanz kommt oder wenn die Funktionalität bzw. das Erscheinungsbild von Wohnung oder Gebäude verändert werden. Solche Eingriffe liegen z.B. vor, wenn Laminat oder Fliesen verlegt werden, wenn ein Heizkörper versetzt wird, wenn eine Markise montiert wird, usw. Besonders wichtig ist dabei, dass solche Maßnahmen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des WBS vorgenommen werden dürfen.

Die Fernsehversorgung erfolgt über die Pyur – Tele Columbus Betriebs GmbH. Die Versorgung umfasst neben analogen und digitalen Fernseh- und Radioprogrammen auch zusätzliche Programmpakete für multikulturelles Fernsehen, Themenfernsehpakete, Telefonie- oder Internetdienste, welche über die Firma Unitymedia hinzugebucht werden können. Bei Störungen rufen Sie bitte die Firma Pyur – Tele Columbus Betriebs GmbH Tel.: 030 / 25 77 77 77 an.

Der WBS steht zu seiner familienfreundlichen Grundhaltung. Dazu gehört auch, dass die Außen- und Grünanlagen an den Häusern der Genossenschaft natürlich auch Platz zum Spielen der dortigen Kinder und Enkelkinder bieten – dies ist nicht nur geduldet, sondern auch ausdrücklich erwünscht. Allerdings artet gerade Fußballspielen in den Außenanlagen leider oft zu mannschaftsmäßigem Bolzen aus – dies ist problematisch, da es dabei häufig zu Beschädigungen der Grünanlagen kommt oder auch dass Bälle auf Balkone geschossen werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir das Fußballspielen in den Außen-/Grünanlagen der Genossenschaftshäuser nicht gestatten können und fußballbegeisterte Kinder und Eltern zur Vermeidung von Beschädigungen und Lärmbelästigungen bitte unbedingt auf Bolzplätze ausweichen.

Die Nachfrage für PKW-Garagen und Stellplätze ist erfahrungsgemäß so groß, dass wir Interessenten-Wartelisten führen. Wenn Sie Interesse an der Anmietung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes haben, sprechen oder mailen Sie bitte unsere Mitarbeiter in der Wohnungsverwaltung an. Wir nehmen Sie dann gerne unverbindlich in die Warteliste auf oder können Ihnen sagen, ob/wann eine Garage bzw. ein Stellplatz in absehbarer Zeit frei werden. Vergessen Sie dabei bitte nicht, Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Mobil-Nr., eMail, Fax) vollständig und richtig anzugeben, damit wir Sie informieren können.

Das Grillen auf Balkonen und Terrassen im Sommer sorgt leider immer wieder für Kontroversen: Einerseits hat die Zubereitung von Fleisch und Gemüse im Freien bei warmen Temperaturen eine gewisse Gemütlichkeit, andererseits verursachen Grillrauch und Gerüche häufig Nachbarschaftsprobleme. Denn nicht jeder mag Gegrilltes und es ist erst recht unangenehm, als Unbeteiligter nachbarschaftlichen Rauchschwaden und Essensgerüchen ausgesetzt zu sein. Wer im Sommer gerade bei großer Hitze lüftet, möchte frische Luft in der Wohnung und keinen Grilldunst. Deswegen ist das Grillen mit offenem Feuer vor und hinter den Häusern, sowie auf den Balkonen und Terrassen nicht gestattet. Die Benutzung von Elektrogrillgeräten ist eingeschränkt und in Maßen gestattet. Achten Sie darauf, dass Ihre Nachbarn nicht durch Qualm belästigt werden. Auch zu häufiges Grillen kann zu Streit führen.

Wenn Sie Beschädigungen, Mängel, usw. in Ihrer Wohnung oder im Gebäude feststellen, informieren Sie uns bitte unbedingt so schnell wie möglich. Aus Kosten- und Kontrollgründen laufen alle Reparaturmeldungen über unsere technische Abteilung. Die Selbstbeauftragung der Handwerker unmittelbar durch die Mieter ist nicht zulässig. Hiervon gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: Dringende Notfälle, wenn unsere Geschäftsstelle nicht besetzt ist (nachts, an Wochenenden und feiertags). In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgende Handwerksfirmen:

– Sanitär / Heizung:

Fa. Spielhoff (0172 / 260 70 10)

Contracting-Zentralheizungen der WSW AG: (0202 / 569-5300)

– Elektro:

Fa. ELTO Elektrotechnik (0160 / 88 326 10)

– Abfluss/Rohrdienst:

Fa. de la Motte (02053 / 52 88)

– Schlüsseldienst / Ansprechpartner für Schließanlagen

Fa. Wuppertaler Schlüsseldienst (02 02 / 429 79 25)

Fa. Becker (02 02 / 30 17 18)

Am nächsten Werktag nach einer Notfallmeldung informieren Sie uns bitte darüber, welcher Schaden vorlag und welcher Handwerker beauftragt wurde.

Tiere können eine Belästigung der anderen Hausbewohner sein. Deshalb dürfen Sie es uns nicht verübeln, wenn wir zur Anschaffung eines Hundes oder einer Katze keine Genehmigung erteilen. Wir müssen vielmehr die Abschaffung der Tiere verlangen, wenn die Tiere durch Ruhestörung oder Schmutz (auch Tierhaare im Treppenhaus sind unhygienisch) die übrigen Hausbewohner belästigen.

Bei der Vermietung unserer Wohnungen wird keine zusätzliche Mietkaution erhoben.
Es ist jedoch eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft erforderlich. (siehe Genossenschaftsanteil)

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt drei Monate. Dabei muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich und vom Nutzungsberechtigten unterzeichnet bei der Genossenschaft eingehen. Wirksam wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Insbesondere sehr alte Dauernutzungsverträge können jedoch auch davon abweichende Kündigungsfristen enthalten. Innerhalb weniger Tage erhält der kündigende Nutzungsberechtigte dann von uns eine Kündigungsbestätigung, in der das Ende des Mietvertrages und wichtige Hinweise zur Beendigung des Mietverhältnisses enthalten sind.

Aus Gründen der Kosteneinsparung und des Umweltbewusstseins ist eine ordnungsgemäße Mülltrennung sehr wichtig. Bei bestmöglicher Trennung der unterschiedlichen Müllarten und Nutzung beispielsweise öffentlicher Glas- und Papiercontainer lassen sich steigende Müllkosten und unnötig viele Müllcontainer an den Gebäuden vermeiden. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise:

  • Nutzen Sie unbedingt die gelben Tonnen für „Grünen Punkt“-Müll (Kunststoffpackungen, Verbundmaterialien, Metalle). Die in die gelbe Wertstofftonne gegebenen Verpackungen müssen frei von Speiseresten sein.
  • Nutzen Sie für Glas und Papier/Pappe öffentliche „Depotcontainer“.
  • Nutzen Sie Sondermüllannahmestellen für Medikamente, Chemikalien und Batterien.
  • Noch brauchbare Kleidung kann in Kleider-Sammelboxen geworfen werden.
  • Werfen Sie keine sperrigen Gegenstände oder Elektrogeräte in den Müll, sondern nutzen Sie hierzu die Sperrmüllabfuhr der AWG, damit die Tonnen nicht verstopfen, oder bringen Sie Ihren Sperrmüll zu einem der Recyclinghöfe der AWG Wuppertal. Informationen: Telefon 02 02 / 40 42 700 oder im Internet unter
    www.awg-wuppertal.de.
  • Die AWG Wuppertal bietet eine turnusmäßige Sperrmüllabfuhr an, welche viermal im Jahr kostenfrei ist. Die Termine für Ihre Straße finden Sie direkt hier im Abfallkalender. Ebenfalls können Sie über den Sperrmüllschnellservice Ihren Sperrmüll innerhalb weniger Tage abholen lassen. Die Preise hierfür finden Sie auf den Seiten der AWG Wuppertal.

Alle Wohnungen des WBS sind mit digitaltauglichen TV-Anschlüssen ausgestattet (s. Fernsehen). Über unseren Fernsehversorger Pyur – Tele Columbus Betriebs GmbH bzw. Unitymedia sind zu den Standardprogrammen zusätzliche multikulturelle oder themenspezifische Zusatzprogrammpakete buchbar, so dass aufgrund des Versorgungsumfangs keine zusätzliche Parabolantenne erforderlich ist. In den Dauernutzungsverträgen ist geregelt, dass ein Wohnungsnutzer vorher einen Antrag bei der Genossenschaft stellen muss, den der WBS dann prüft und anschließend mitteilt, ob eine Parabolspiegel möglich ist oder nicht. Wichtig: Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der Genossenschaft ist die Montage von Parabolspiegeln generell untersagt. Wenn Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit unseren Mitarbeitern in Verbindung.

In den Dauernutzungsverträgen des WBS ist geregelt, dass die Durchführung der Schönheitsreparaturen während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich vom Mieter übernommen wird. Schönheitsreparaturen sind vor allem das Streichen/Tapezieren der Wände und Decken, das Reinigen der Böden (auch Teppichböden), das Streichen der Heizkörper (einschl. Rohren) sowie das Streichen der Innentüren und Innenseiten der Fenster, sofern diese aus Holz und nicht oberflächenbeschichtet sind. Schönheitsreparaturen sind fachgerecht selbst auszuführen oder ausführen zu lassen. Beim Auszug sind die Tapeten in einer hellen, unauffälligen Farbgestaltung zurückzugeben. Die zum Auszugszeitpunkt erforderlichen Schönheitsreparaturen sind bis zum Zeitpunkt der Schlüssel- und Wohnungsrückgabe zu erledigen.

Die Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen wird in den Häusern des WBS in den meisten Fällen von den Hausbewohnern selbst nach einem hausinternen Reinigungsplan durchgeführt. Dies spart Kosten, weil kein Reinigungsdienst beauftragt und dessen Kosten als Betriebskosten in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen auf die Hausbewohner umgelegt werden muss.
Die Abstimmung von Umfang und Turnus der Reinigung innerhalb eines Hauses durch die betroffenen Bewohner selbst ist im Übrigen einfacher, als über uns, und insoweit auch Teil der Selbstbestimmung der Mitglieder. In einigen Fällen, wo sich die Hausgemeinschaft mehrheitlich für einen Fremdreinigungsdienst ausgesprochen hat, organisieren wir über eine Gebäudereinigung die wöchentliche Treppenhausreinigung und die 1 x monatliche Säuberung der sonstigen Gemeinschaftsflächen (insb. Keller und Dachboden). Diese Kosten sind Betriebskosten und können nach vorheriger Ankündigung der Genossenschaft auch neu in einem Haus eingeführt werden.

Alle Gebäude des WBS sind mit einer Gebäudeversicherung (insb. gegen Schäden am Haus durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm) sowie mit einer Haftpflichtversicherung (z.B. gegen Personenschäden auf den Grundstücken) ausgestattet, deren Prämien in der jährlichen Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Diese Versicherungen ersparen es den Mietern jedoch nicht, eigene Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen abzuschließen: Wenn bei Schadensereignissen nämlich der Hausrat des Mieters beschädigt wird, so haftet dafür nur eine private Hausratversicherung des Mieters, nicht jedoch die o.g. Gebäude- oder Haftpflichtversicherung des WBS. Gegen eigene Beschädigungen fremden Eigentums kann sich der Mieter zusätzlich mit einer Privathaftpflichtversicherung ausstatten, beispielsweise wenn ein Mieter selbst erhebliche Schäden am Haus oder an der Wohnung verursacht.

Die Ausführung des Winterdienstes (Schneeräumen und Streuen gegen Glatteis) wird in den Häusern des WBS in den meisten Fällen von den Hausbewohnern selbst nach einem hausinternen Schneeräumplan oder mit Hilfe einer Schneeräumkarte organisiert. In einigen Häusern bieten wir aber auch schon einen Winterdienst an, welcher von externen Dienstleistern erledigt wird. Diese haben die Ausführung des Winterdienstes nach den Vorschriften der örtlichen Räum- und Streusatzung übernommen und haften für die pünktliche und ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes. Im Übrigen sind die von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister haftpflichtversichert und müssen alle Einsätze gegen Vorlage von Arbeitsbelegen nachweisen. Dadurch können wir, weil wir verschiedene Dienstleister unter Vertrag haben, die abgerechneten Termine, Arbeiten, usw. laufend prüfen und wirtschaftlich kontrollieren. Grundsätzlich wird der Winterdienst beim WBS nicht mit monatlichen Pauschalen abgerechnet, sondern nach den tatsächlichen Einsätzen und Witterungsanforderungen (d.h. bei einem starken Winter können diese Kosten auch schon einmal höher sein, weil häufiger geräumt und gestreut wird, bei milden Wintern fallen dafür nur geringe Kosten an). Die Kosten des Winterdienstes werden jährlich in den Betriebskosten abgerechnet.

Der sog. Wohnberechtigungsschein wird vom Mieter bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Der Wohnberechtigungsschein kann bei der Stadt Wuppertal (Amt für Bauförderung, Tel. 02 02 / 563-0) gegen eine geringe Gebühr beantragt werden und ist ein Jahr lang gültig. Maßgeblich für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins sind das verfügbare jährliche Einkommen, die Wohnungsgröße und die Anzahl der Haushaltsangehörigen. Die meisten Wohnungen der Genossenschaft sind freifinanziert, d.h. können auch ohne Wohnberechtigungsschein angemietet werden, allerdings bietet auch der WBS in einzelnen Wuppertaler Stadtteilen in verschiedenen Größen und Lagen öffentlich geförderte Wohnungen an. Für Fragen hierzu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Zu Genossenschaft und Mitgliedschaft:

Im Zuge der Abgeltungssteuer wird die Steuer-Identifikations-Nr. des Mitgliedes benötigt.

Auf der einmal jährlich, meist Anfang Mai bis Ende Juni eines jeden Jahres stattfindenden Mitgliederversammlung, wird unter anderem von den versammelten Genossenschaftsmitgliedern darüber beschlossen, ob und in welcher Höhe eine Dividende auf die im jeweiligen Vorjahr zum 1. Januar vorhandenen Genossenschaftsanteile gezahlt wird. Die Gremien der Genossenschaft machen auf der Grundlage des zuvor in der Versammlung vorgestellten Geschäftsabschlusses einen Vorschlag über die Höhe der Dividende, über den anschließend von der Versammlung abgestimmt wird. Aufgrund der wirtschaftlich sehr gesunden Situation des WBS, wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine unverändert hohe Dividende von 4% auf die eingezahlten Genossenschaftsanteile beschlossen – dies ist z.T. erheblich mehr, als man auf Bankspareinlagen erhält. Außerdem hat die genossenschaftliche Dividende den Vorteil, dass sie von Schwankungen des Zinsniveaus sowie von den Aktien- und Kapitalmärkten unabhängig ist, da die Dividende von der Genossenschaft eigenständig erwirtschaftet wird und demnach auch selbst beschlossen werden kann. Ausgezahlt wird die Dividende in der Regel einige Tage nach der Versammlung und Beschlussfassung. Falls eine Lastschrifteinzugsermächtigung/SEPA-Mandat zu einem laufenden Mietverhältnis vorliegt, wird die Dividende automatisch mit der laufenden Nutzungsgebühr verrechnet. Ansonsten wird der Betrag auf das letzte vom Mitglied bei der Genossenschaft bekanntgegebene Bankkonto überwiesen (es sei denn, dass beispielsweise aus einem genossenschaftlichen Mietverhältnis Mietrückstände bestehen, dann wird die Dividende automatisch gegen den offenen Posten aufgerechnet).

Seit 2009 unterliegt auch die Dividende der sog. „Abgeltungssteuer“ (Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag), so dass die Genossenschaft
diese Steuer an das „Bundeszentralamt für Steuern“ abführen muss, wenn vor der Dividendenberechnung vom Mitglied kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wurden.

Beim Erwerb der Mitgliedschaft fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,- € an. Dies ist eine Art Bearbeitungsgebühr für die mit dem Mitgliedschaftserwerb verbundenen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwendungen und zählt nicht mit zu den Genossenschaftsanteilen. Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit der Einzahlung der Genossenschaftsanteile erhoben. Diese Gebühr wird bei Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner und den minderjährigen Kindern eines Mitgliedes erlassen werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft beim WBS ist ein Antrag auf Aufnahme als Mitglied in Form eines Fragebogens mit persönlichen und wirtschaftlichen Angaben zu stellen. Bei der Unterzeichnung der Beitrittserklärung bzw. des Dauernutzungsvertrages muss mindestens ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 600,- € (der sog. Pflichtanteil) eingezahlt werden. Vorab händigen wir jedem Bewerber ein vollständiges Exemplar der Satzung aus. Nach Einzahlung von Anteilen und Aufnahmegebühr ist die Aufnahme als Genossenschaftsmitglied wirksam.

Um Genossenschaftsmitglied beim WBS zu werden, muss mindestens ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 600,- € erworben werden. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist dreißig. Hinzu kommt beim Erwerb der Mitgliedschaft die Einzahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr.
In den Vorjahren hat die Mitgliederversammlung die Ausschüttung einer Dividende beschlossen. Seit der Neuregelung der Kapitalertragssteuervorschriften (sog. Abgeltungssteuer) müssen auch Dividenden auf Genossenschaftsanteile unabhängig von ihrer Anzahl bzw. der betragsmäßigen Höhe der Dividende versteuert und beim Bundeszentralamt für Steuern angemeldet und abgeführt werden (Ausnahmen: Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe durch das Mitglied oder Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes).

Die Mitglieder sind sozusagen Miteigentümer der Genossenschaft und bilden die jährliche Mitgliederversammlung. Es ist besonders attraktiv Mitglied beim WBS zu sein, weil man mit dem einmaligen Erwerb der Mitgliedschaft einen lebenslänglichen Wohnraumversorgungsanspruch hat, egal zu welchem Zeitpunkt (Bedingung ist nur, dass die Mitgliedschaft besteht und nicht gekündigt wurde) und egal, wie groß die Wohnung ist, die man sucht, so dass mit der Mitgliedschaft die Möglichkeit zur Anmietung unterschiedlicher Wohnungen besteht, die an die jeweilige Lebenssituation, welche sich durchaus beruflich, familiär oder altersmäßig im Lebensverlauf ändern kann, angepasst ist. Daher sind die Mitglieder also Miteigentümer des Unternehmens, bei dem Sie selber wohnen – sicherer und besser kann man heutzutage kaum leben.

Neben der Mitgliederversammlung gibt es als Unternehmensgremien des WBS Vorstand und Aufsichtsrat. Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen der Mitglieder den mehrköpfigen Aufsichtsrat, der z.Zt. aus sechs Aufsichtsräten besteht. Der Aufsichtsrat wiederum bestimmt – ebenfalls aus den Reihen der Mitglieder – den zur Zeit dreiköpfigen Vorstand als geschäftsführendes Organ der Genossenschaft. Momentan besteht der Vorstand aus einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, welches hauptamtlich tätig ist und aus zwei nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder sind sämtlich nebenamtlich für den WBS tätig und bilden das Kontrollorgan der Genossenschaft. Über die Vorstands- und Aufsichtsratsarbeit wird jedes Jahr ausführlich im Geschäftsbericht und auf der Mitgliederversammlung berichtet. Die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat werden ausführlich in der genossenschaftlichen Satzung geregelt.

Sie können die Mitgliedschaft beim WBS, z.B. wenn Sie umziehen und absehbar keine Wohnung mehr in Wuppertal benötigen, auch kündigen. Sofern die Kündigung schriftlich bis zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgt, endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des darauf folgenden Jahres. Ihre Anteile werden dann nach der Mitgliederversammlung des nächsten Jahres an Sie ausgezahlt (i.d.R. im Sommer des Folgejahres nach dem Ende Ihrer Mitgliedschaft). Sie können Ihre Anteile jedoch auch an eine andere Person übertragen, die Mitglied werden möchte oder bereits Mitglied ist: Hierbei wird allerdings nur die Mitgliedschaft als solche übertragen, nicht die Dauer der Mitgliedschaft und damit mögliche Anwartschaften. Wichtig: Mit der Kündigung des Dauernutzungsvertrages ihrer Wohnung haben Sie nicht gleichzeitig automatisch Ihre Mitgliedschaft beim WBS gekündigt. Dies muss gesondert erfolgen. Sie können also einerseits Ihre Genossenschaftswohnung kündigen, andererseits des Spareffektes oder vielleicht auch einer späteren Wohnungsanmietung wegen die Anteile beim WBS behalten. Andererseits können Sie eine Mitgliedschaft nicht kündigen, solange Sie noch ungekündigt eine Wohnung des WBS nutzen, weil die Mitgliedschaft zur Wohnungsnutzung zwingend erforderlich ist.

s. hierzu Erwerb der Mitgliedschaft, Dividende und Kündigung der Mitgliedschaft.

Einmal jährlich findet die Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung ist, neben Vorstand und Aufsichtsrat, ein wesentliches Organ der Genossenschaft, da dort für die Genossenschaft wichtige Beschlüsse gefasst werden. Jedes Genossenschaftsmitglied des WBS ist zur Versammlungsteilnahme berechtigt und herzlich eingeladen (die Einladungen erfolgen im Sommer eines jeden Jahres ca. 2 Wochen vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie Versammlungsdatum/-uhrzeit/-ort in einer persönlichen Einladung sowie in der lokalen Presse). Auf der Mitgliederversammlung wird z.B. von Vorstand und Aufsichtsrat über das abgelaufene letzte Geschäftsjahr berichtet. Auch der Jahresabschluß wird von den versammelten Mitgliedern beschlossen; hierzu gehören u.a. Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Ausschüttung der Dividende auf die Genossenschaftsanteile. Außerdem finden auf der Mitgliederversammlung Aufsichtsratswahlen, Beschlüsse über Änderungen der Satzung des WBS und ähnlich wichtige Abstimmungen statt, die für die Gemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder und den WBS von Bedeutung sind. Diese Mitbestimmung ist wesentlicher Bestandteil der Genossenschaftsprinzipien.

Die Satzung enthält viele vom Genossenschaftsgesetz vorgeschriebene rechtliche Regelungen für Wohnungsbaugenossenschaften, aber auch darüber hinausgehende für den WBS wichtige Angaben bzw. auf ihn zugeschnittene Regelungen. Die Satzung ist sozusagen das „Grundgesetz“ des WBS, weil darin alle wichtigen Fragen bezüglich Unternehmenszweck und -organisation, Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung, Gremien (Vorstand und Aufsichtsrat), Rechte und Pflichten der Mitglieder usw. beantwortet werden. Die Satzung wird jedem Mitglied vor dem Erwerb der Mitgliedschaft ausgehändigt. Selbstverständlich können sich Mitglieder eine Druckversion der Satzung in unserer Geschäftsstelle abholen oder nach Hause schicken lassen.