Sehr geehrte Mitglieder des WBS,

uns erreichen Anfragen zur Installation eines sogenannten Balkonkraftwerks (Steckersolargeräts) in Ihren Wohnungen.

Grundsätzlich begrüßen wir als Genossenschaft das Interesse an erneuerbarer Energie und klimafreundlicher Stromerzeugung. Damit die Installation rechtssicher, technisch einwandfrei und optisch verträglich erfolgt, machen wir die Zustimmung von der Einhaltung folgender Voraussetzungen abhängig:

  1. Anforderungen für die Zustimmung
    1. Maximale Leistung:
      • Die Anlage darf nach aktuellem Stand eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht überschreiten.
    2. Befestigung & bauliche Eingriffe:
      • Vor der Montage der Balkon-PV-Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Balkons und der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit – insbesondere für den Fall starker Winde bzw. Stürme – sicherzustellen. Sollen die Module außen am/auf dem Balkongeländer installiert werden, muss darauf geachtet werden, dass ein bestimmtes Gewicht pro Balkonmeter nicht überschritten werden darf. Genaue Informationen dazu, wie viel Gewicht das Balkongeländer dauerhaft tragen kann, sind den Bauwerksdaten zu entnehmen. Die Standard-Module sind etwa 1 m x 1,7 m groß und wiegen 20 bis 25 Kilogramm.
      • Die Befestigung am Balkongeländer oder auf dem Balkon darf keine bleibenden baulichen Veränderungen am Gebäude verursachen (z. B. keine Bohrungen in der Fassade).
      • Es dürfen nur lösbare Klemm- oder Stecksysteme verwendet werden. Eigenkonstruktionen sind nicht gestattet.
      • Im Fall des Denkmalschutzes stellt die Anbringung einer Balkon-PV-Anlage eine Veränderung am Erscheinungsbild eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes dar, die durch die untere Denkmalbehörde genehmigungspflichtig ist.
    3. Elektrische Sicherheit
      • Die Einspeisung muss über einen vorschriftsmäßigen Anschluss (Schuko-Stecker gemäß DIN VDE 0100-551-1 zulässig) erfolgen.
      • Es dürfen nur Anlagen verwendet werden, die die Anforderungen nach VDE-AR-N 4105 erfüllen.
      • Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen und Leitungen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.
    4. Zähler & Netzverträglichkeit
      • Der Netzbetreiber ist ggf. zu informieren und ein Zählerwechsel zu veranlassen.
    5. Meldung & Registrierung
      • Die Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.
      • Ein entsprechender Nachweis ist uns unaufgefordert vorzulegen.
    6. Haftung & Rückbau
      • Der Mieter haftet im Rahmen der Verkehrssicherung sowohl dem Vermieter (WBS) als auch Dritten gegenüber für alle durch die Balkon-PV-Anlage, insbesondere durch deren Anbringung, Installation und Betrieb, verursachte Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, den Betrieb der Balkon-PV-Anlage seiner Haftpflichtversicherung anzuzeigen und dem Vermieter hierüber einen Nachweis zu erbringen. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit der Balkon-PV-Anlage stehen, frei. Privathaftpflicht mit 10 bis 15 Mio. € Deckung inkl. Schäden durch Solaranlagen (auch Mini-PV), Brand- und Kurzschlussrisiken und Sach- und Personenschäden an Dritten.
      • Für eventuelle Schäden am Gebäude, an der Elektrik oder durch unsachgemäße Installation haften Sie als Mieter/in.
      • Beim Auszug ist die Anlage vollständig und rückstandslos zu entfernen.
  1. Erforderliche Unterlagen zur Prüfung

      Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein, bevor eine Zustimmung erteilt werden kann:

  • Skizze oder Foto des geplanten Installationsorts.
  • Technisches Datenblatt der geplanten Anlage.
  • Geplante Befestigungsmethode.
  • Nachweis über VDE-Konformität (z. B. Zertifikat des Wechselrichters).
  • Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister (nachträglich)

Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung mit Begründung. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung ist die Installation nicht gestattet. Im Falle eines positiven Bescheids, wird eine Gestattungsvereinbarung geschlossen.

 

Herzlich grüßt Ihr WBS-Team