Sehr geehrte Mitglieder,
ab Januar 2025 und insbesondere ab 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regelungen zur Mülltrennung. Wir möchten Sie hiermit informieren, damit Sie unnötige Kosten und mögliche Bußgelder vermeiden können. Wichtige Änderungen:
- Biotonne:
- Plastiktüten, Kaffeekapseln oder sonstige Fremdstoffe dürfen nicht in die Biotonne.
- Maximal 1 % Fehlwürfe sind erlaubt. Andernfalls kann die Tonne ungeleert bleiben oder ein Bußgeld bis zu 2.500 € verhängt werden.
- Restmüll (schwarze Tonne):
- Textilien gehören nicht mehr in den Restmüll. Kleidung wird in Sammelcontainer entsorgt.
- Lebensmittelreste gehören ausschließlich in die Biotonne. Sollte jedoch keine Biotonne vorhanden sein, können diese laut AWG in die schwarze Tonne entsorgt werden.
- Allgemein:
- Batterien, Elektrogeräte, Glas, Papier, Verpackungen und Bauschutt dürfen nicht in den Restmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen.
Hinweis:
Entsorgungskosten sind Betriebskosten und werden auf alle Mieter umgelegt. Sollten jedoch Fehlwürfe eindeutig einzelnen Mietparteien zugeordnet werden, können die dadurch entstehenden Mehrkosten direkt dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Wir bitten Sie daher dringend, die neuen Vorschriften einzuhalten. Zur besseren Orientierung finden Sie hier eine Übersicht.
Sollten Unsicherheiten entstehen, melden Sie sich bei der AWG:
E-Mail: Kundendienst@awg-wuppertal.de
Telefon: 0202 / 4042-0
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WBS-Team